Bemessungsgrundlage (förderfähige Gesamtkosten, max. 380.000 Euro)
- Personalprojektkosten
- Gemeinkostenzuschlag von 100 % der Personalprojektkosten
- Nachgewiesene Fremdleistungen (begrenzt auf max. 25 % der Personalprojektkosten)
Zuschusshöhe
- Alte Bundesländer: kleine Unternehmen 40%, mittlere Unternehmen 35%
- Neue Bundesländer: kleine Unternehmen 45%, mittlere Unternehmen 35%
- Bei erfolgreicher Bewilligung der Förderung können für die Markteinführung der Entwicklung weitere 50.000 Euro Kosten förderfähige Kosten eingereicht werden. Der Zuschusssatz beträgt hier 50%, sodass weitere 25.000 Euro Zuschuss möglich sind.
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