Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle in den folgenden Bereichen:
- Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
- Abwasserreinigung/Wasserbau
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen)
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
Nicht förderfähig sind Projekte zur Forschung und Entwicklung
Wer wird gefördert?Grundsätzlich: Jeder
Im Detail:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Investitionsvorhaben in Deutschland
- Sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
- Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
- Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Wie wird gefördert?
- Darlehen der KfW aus dem Umweltinnovationsprogramm mit einem Zinszuschuss bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Oder
- Investitionszuschuss bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Die Art der beantragten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.