GRW

Schleswig Holstein

Nach nunmehr über zweijähriger Aussetzung wurde die Investitionsförderung in Schleswig Holstein ab den 01.07.2014 wieder aktiv geschaltet. Im Unterschied zu anderen Bundesländern begrenzt Schleswig-Holstein die Förderung je geschaffenem DAP auf max. 35.000 Euro Zuschuss. Dabei liegen die Fördersätze gem. anliegender Tabelle zu Grunde. Eine reine arbeitsplatzsichernde Maßnahme wird nicht mehr gefördert.

  • Im Unterschied zu anderen Bundesländern begrenzt Schleswig-Holstein die Förderung, indem je geschaffenem DAP max. bis zu 35.000 Euro Zuschuss gewährt werden. Maximal jedoch die zu erreichende Fördersumme gem. anliegender Tabelle. Eine reine arbeitsplatzsichernde Maßnahme wird nicht mehr gefördert.
Fördergebiete D-Fördergebiet C-Fördergebiet
Unternehmen kleine mittlere kleine mittlere
Schaffend 20% 10% 20% 15%
  • Beispielrechnung
Investsumme Fördersatz mögliche Fördersumme
706.834 15% 106.025

geschaffene DAP Förderung je DAP max. Fördersumme
3 35.000 105.000
  • Es wird die geringere Fördersumme angenommen, in diesem Beispiel 105.000 EUR.