Einmalig hohe Zuschussförderungen für Investitionen in strukturschwachen Gebieten
Mit sofortiger Wirkung hat das Wirtschaftsministerium die Zuschussförderung für Investitionen im Fördergebiet massiv angehoben. Bis zum Jahresende sind Förderquoten von bis zu 50% für Sachinvestitionen bei kleinen Unternehmen, 40% bei mittleren Unternehmen und 30 % bei Großunternehmen möglich.
Für die nicht rückzahlungspflichten Zuschüssen, muss im Vergleich zur bisher gültigen Regelung deutlich weniger Personal eingestellt werden.
Beispiel:
Ein kleines Produktionsunternehmen mit 40 Mitarbeitern erhält mit einem zusätzlichen langfristigen Personalaufbau von zwei Mitarbeitern einen nicht rückzahlungspflichten Zuschüsse von 50% für eine neue Maschine mit dem Anschaffungswert von 1 Mio. Euro. Das Einsparungspotential beläuft sich somit auf 50%.
Selbst bei großen Unternehmen ist diese Förderung nun sinnvoll anwendbar. Auch diese müssen nun ihr Personal am Standort um „nur“ 5% aufstocken, um förderfähig zu sein. Dieses zusätzliche Personal wird mit einem Faktor bewertet, der dann die Basis für die zu ermittelnden Zuschüsse liefert.
Maximal kann man bis zu 2,0 Mio. Euro Zuschuss erhalten.
Grundsätzlich förderfähig sind nahezu alle produzierenden Unternehmen, sowie eine Vielzahl von Dienstleistungsbereichen. Ausgeschlossen sind unter anderem das Baugewerbe, der regionale Einzelhandel (außer der Versandhandel), Land und Forstwirst sowie Speditionen.
Diese neue Regelung und damit die Förderung laufen zum Jahresende 2021 aus. Wer diese einmalige Chance nutzen möchte, muss ich allerdings beeilen, da die entscheidungsgreifenden Anträge bereits bis zum 30.09.2021 beim Fördermittelgeber eingereicht sein müssen.
Aufgrund der zu erwartenden hohen Nachfrage und des relativ engen Zeitfensters, wird eine sehr enge und koordinierte Antragsaufbereitung notwendig werden, um Erfolg zu haben.
Unterstützung bei der Antragstellung, den Mittelabrufen, sowie den auch erforderlichen Verwendungsnachweisen bieten wir Ihnen die Experten von GW-Partner an.
GW-Partner bringen aus weit über 100 erfolgreich umgesetzten RWP-Projekten Erfahrung mit und stehen Ihnen bei jedem Schritt des Fördermittelantrags zur Verfügung.
Die wichtigsten Änderungen:
• bei Einzelprojekten bis zu 550.000,- € (statt 380.000,- €) förderfähig (Zuschuss bei Unternehmen bis 45 %)
• bei Kooperationsprojekten je Partner bis zu 450.000,- € (statt 380.000,- €) förderfähig
• Machbarkeitsstudien sind neuerdings förderfähig!!! (60 % Zuschuss)
• Projekte von jungen Unternehmen werden künftig mit 45% gefördert
Nachfolgeregelungen jetzt auch über RWP förderfähig
Wieder eine kleine – aber recht positive Anpassung der RWP Richtlinie.
Die NRW.BANK hat das Nachfolgerproblem erkannt und versucht, Abhilfe zu schaffen!
Denn, den richtigen Nachfolger für ein Unternehmen zu finden stellt für viele Unternehmer ein großes Problem dar!
Oftmals gibt es im Familienkreis nicht den richtigen Kandidaten bzw. den potentiellen Übernahmeinteressenten fehlen die Mittel, um ins Unternehmen einzusteigen.
Eine Liquidation ist oftmals die Folge dieser Problematik.
Im Bewusstsein dieser Problematik haben das Wirtschaftsministerium und die NRW.BANK die RWP-Richtlinie (Förderung in den bekannten Bereichen) nun um nachstehende Position erweitert:
2.3.4
Investitionen zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstatte, die ohne diesen Erwerb geschlossen wird, wenn
· der Betrieb infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten von Schließung bedroht ist und
· der Betrieb zu Marktbedingungen von einem unabhängigen Investor erworben wird und
· der Erwerber eine förderfähige Tätigkeit fortfuhrt oder eine neue förderfähige Tätigkeit aufnehmen wird und einen wesentlichen Teil der Belegschaft übernimmt.
Eine Betriebsstatte gilt auch dann als von Schließung bedroht, wenn sie einem inhabergeführten* Unternehmen angehört und kein Nachfolger innerhalb der Familie (Ehegatte, Lebenspartner im Sinne des LPartG, Verwandtschaft 1. und 2. Grades) zur Übernahme bzw. Fortführung der Betriebsstatte Verfügung steht. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass der Erwerb zur Fortführung erforderlich ist und die Betriebsstatte andernfalls aus Gründen, die im bisherigen Inhaber des Unternehmens liegen (Alter, Krankheit etc.), geschlossen wird.
Förderfähig ist der Erwerb der mit der Betriebsstatte unmittelbar verbundenen Vermögenswerte, sofern sie nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt gefordert worden sind.
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*Inhabergeführt setzt die Einheit von Eigentum und Leitung voraus, d.h. dass der Unternehmer einen maßgeblichen persönlichen Einfluss ausübt und das unternehmerische Risiko trägt und das Unternehmen seine persönliche Erwerbs- und Existenzgrundlage sichert.
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Fazit:
Trifft dies auf die geplante Geschäftsübergabe zu, so kann der Erwerber bis zu 30% Zuschüsse in C- Fördergebieten und bis zu 20% Zuschüsse in D-Fördergebieten erhalten – ohne weiteres Personal aufbauen zu müssen.
Der prozentuale Zuschuss wird bezogen auf die zu Marktpreisen bewerteten Assets (Asset Deal – ein Share Deal ist nicht förderfähig)
N E U E R W P R I C H T L I N I E – mit weniger Hürden an Zuschüsse gelangen!
neue zusätzliche Arbeitsplätze | bisher | Neu ab 07.08.2017 |
sichernde Maßnahmen | 10% | 5% |
schaffende Maßnahmen | 15% | 10% |
Fördersatz je Arbeitsplatz | bisher | Neu ab 07.08.2017 |
sichernde Maßnahmen | 50.000 | 100.000 |
schaffende Maßnahmen | 200.000 | 250.000 |
Fazit:
Durch die Absenkung der Einstiegshürde wird es für Unternehmen nun deutlich leichter, den erforderlichen Personalaufbau zur Nutzung des RWP – Programmes zu erreichen.
Die gleichzeitige Anpassung der Fördersätze führt zu einer Anhebung des förderfähigen Investitionsrahmens und damit potentiell zu höheren Zuschüssen.
Gewerblichen Jungunternehmen in der Startphase (bis 60 Monate nach der Gründung) bietet sich jetzt im Städtedreieck die einmalige Chance mit der Unterstützung durch nicht zurückzahlbare Zuschussmittel eigene Betriebsimmobilien zu erwerben. Das speziell auf das Städtedreieck ausgerichtete Förderprogramm bietet hierfür optimale Rahmenbedingungen. Unternehmen, die in den letzten 5 Jahren gegründet wurden, Personal eingestellt und erfolgreich gearbeitet haben, bietet sich jetzt die Chance, die angemieteten Räumlichkeiten zu verlassen und eine eigene Betriebsimmobilie mit erheblichen Zuschüssen zu erwerben. Denn beim erstmaligen Erwerb einer bestehenden Immobilie oder der erstmaligen Errichtung einer eigenen Immobilie muss ein Jungunternehmen kein zusätzliches Personal aufbauen, um die Förderung zu beantragen. Die ansonsten oftmals schwierige Hürde des notwendigen Personalaufbaus im Förderprogramm entfällt.
Im aktuellen Fall hat ein junges erfolgreiches Start-Up Unternehmen aus dem Bereich des Versandhandels mit fünf Mitarbeiter in Vollzeit ein Grundstück mit darauf befindlicher Halle und Bürotrakt erworben. Die Gesamtkosten inklusive der Inneneinrichtung der beiden Gebäudeteile beliefen sich auf ca. 1 Mio. Euro. Durch die fünf vorhandenen Mitarbeiter war insgesamt ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss 200.000 Euro (20%) möglich. Niedrige Zinsen für Darlehen in der Kombination mit nicht zurückzahlbaren Zuschüssen - die optimale Kombination zur Schaffung von Betriebsvermögen! Junge Unternehmen haben zusätzlich die Möglichkeit, sich auch gebrauchte Maschinen und Anlagen (natürlich auch neue) fördern zu lassen. Geschieht dies ohne den gleichzeitigen Immobilienerwerb, so gelten in diesem Fall jedoch die normalen Regelungen der Förderung – es muss zusätzliches Personal aufgebaut werden. Sprechen Sie uns an, wir beraten und unterstützen Sie gemeinsam mit unseren Fördermittelspezialisten von GW-Partner.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns an.
Das seit Juli 2014 in Kraft getretene Programm zur Förderung von Sachinvestitionen in strukturschwachen Gebieten ist nunmehr in fast allen Bundesländern nutzbar.
GW Partner haben, insbesondere in den neu hinzugekommenen Gebieten in NRW, in Kooperation mit Banken, Sparkassen und den Wirtschaftsförderungen viele Unternehmen bei der Umsetzung der Vorhaben unterstützt.
Nachdem das Förderprogramm zur Co-Finanzierung von innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Ende 2014 ausgelaufen war, ist ab 15.Mai wieder eine Antragseinreichung möglich. Die Bedingungen haben sich im Vergleich zur letzten Förderperiode etwas verbessert. Ein neuer Projektträger ist aktuell noch nicht benannt.
Wie in vielen Bundesländern unterstützt auch NRW die Einstellung von Jungakademikern. Nachdem weit über ein Jahr keine Anträge gestellt werden konnten, wurde das Programm im April wieder geöffnet. Die Förderbedingungen sind allerdings deutlich restriktiver als in der vergangenen Förderperiode. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Mittel voraussichtlich nur für 25 Projekte ausreichen werden. Wir haben unsere Kunden rechtzeitig über die Möglichkeiten informiert und konnten so frühzeitig Anträge vorbereiten und einreichen. Wie bei vielen Programmen gilt hier das Windhundprinzip.
Die Attraktivität vieler Förderprogramme basierte in der Vergangenheit auf einem deutlich reduzierten Zinsniveau. Aufgrund der aktuellen Zinssituation ist dieses Kriterium alleine nicht mehr ausreichend um Förderprogramme zu nutzen. Aus diesem Grunde wurde seitens der KfW das Energieeffizienzprogramm nun für den gewerblichen Bereich geöffnet und bietet neben niedrigen Zinsen nun auch einen Tilgungszuschuss von bis zu 17,5%.
Nähere Informationen hierzu folgen in Kürze
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – gewerbliche Förderung – wird ab dem 01.07.2014 fortgeführt. Die NRW.BANK nimmt ab sofort Anträge entgegen.
Ab diesem Datum gilt die bereits verabschiedete neue Gebietskulisse. Hinsichtlich des anzuwendenden Regelwerkes ist allerdings noch keine abschließende Einigung erfolgt.
Um für die zum 01.07.2014 von der EU genehmigten neuen Regionalfördergebiete eine Unterbrechung der Förderung zu vermeiden, hat die Landesregierung einer befristeten Übergangsregelung zugestimmt.
In einer Übergangsphase wird nun ab dem 01.07.2014 bis zum 30.09.2014 die gewerbliche Förderung mit leichten Einschränkungen auf der Grundlage der bisher geltenden Richtlinie vom 15.07.2011 fortgeführt.